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Anträge nach der Geburt: die Checkliste

Nach der Geburt steht ein ganzer Stapel Papier an. Die Reihenfolge ist wichtig, weil ein Dokument das nächste braucht.

Aktualisiert: Oktober 2026

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Schon in der Schwangerschaft

  • Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse beantragen (ab sieben Wochen vor dem Termin). So geht's.
  • Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden, spätestens sieben Wochen vor Beginn – für Väter, die ab Geburt zu Hause sind, also vor der Geburt. Kostenlose Vorlage.
  • Bei unverheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notariat.

In der ersten Woche nach der Geburt

  • Geburt beim Standesamt anzeigen (Frist: eine Woche; oft übernimmt das die Klinik). Du bekommst Geburtsurkunden und die Geburtsbescheinigung für Elterngeld.

In den ersten Wochen

  • Kind bei der Krankenkasse anmelden (Familienversicherung).
  • Kindergeld bei der Familienkasse beantragen, sobald die Steuer-ID des Kindes da ist. Zur Anleitung.
  • Elterngeld bei der Elterngeldstelle beantragen – spätestens so, dass keine der drei rückwirkenden Monate verloren gehen. Wir helfen dabei.

Später

  • Kinderreisepass oder Personalausweis, wenn ihr verreist.
  • Kita-Platz anmelden – in vielen Städten schon im ersten Lebensjahr.
  • Kinderzuschlag prüfen, wenn das Einkommen knapp ist.

Häufige Fragen

Welcher Antrag ist am dringendsten?

Die Anzeige beim Standesamt (eine Woche), dann Elterngeld und Kindergeld wegen der begrenzten Rückwirkung.

Meldet das Krankenhaus die Geburt?

In vielen Kliniken ja. Frag nach, ob du die Unterlagen selbst zum Standesamt bringen musst.

Bereit für deinen Elterngeld-Antrag?

Gib deine Postleitzahl ein. Wir melden uns bei dir und bereiten deinen Antrag mit dir vor.

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