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Nebenkostenabrechnung: prüfen und widersprechen

Viele Nebenkostenabrechnungen enthalten Fehler. Einwände musst du innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erheben.

Aktualisiert: Oktober 2026

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Häufige Fehler

  • Abrechnungszeitraum länger als zwölf Monate oder Abrechnung zu spät (später als zwölf Monate nach Ende des Zeitraums, § 556 Abs. 3 BGB)
  • Kosten, die nicht umlagefähig sind (z. B. Verwaltung, Reparaturen, Instandhaltung)
  • Falscher Verteilerschlüssel oder falsche Wohnfläche
  • Vorauszahlungen nicht oder falsch berücksichtigt

Fristen

Einwände gegen die Abrechnung musst du spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen. Du hast das Recht, die Belege einzusehen. Bis zur Klärung kannst du die Nachzahlung für die strittigen Posten zurückhalten.

Bei größeren Beträgen lohnt sich eine Prüfung durch den Mieterverein.

Weitere Vorlagen

Häufig gekündigte Anbieter

Häufige Fragen

Muss ich die Nachzahlung trotzdem zahlen?

Unstrittige Beträge solltest du zahlen. Für die beanstandeten Posten kannst du die Zahlung bis zur Klärung zurückhalten.

Darf ich die Belege sehen?

Ja, du hast ein Recht auf Belegeinsicht beim Vermieter oder der Hausverwaltung.