Häufige Fehler
- Abrechnungszeitraum länger als zwölf Monate oder Abrechnung zu spät (später als zwölf Monate nach Ende des Zeitraums, § 556 Abs. 3 BGB)
- Kosten, die nicht umlagefähig sind (z. B. Verwaltung, Reparaturen, Instandhaltung)
- Falscher Verteilerschlüssel oder falsche Wohnfläche
- Vorauszahlungen nicht oder falsch berücksichtigt
Fristen
Einwände gegen die Abrechnung musst du spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang mitteilen. Du hast das Recht, die Belege einzusehen. Bis zur Klärung kannst du die Nachzahlung für die strittigen Posten zurückhalten.
Bei größeren Beträgen lohnt sich eine Prüfung durch den Mieterverein.
Weitere Vorlagen
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