Online oder auf Papier?
In den meisten Bundesländern kannst du Elterngeld online über ElterngeldDigital des Bundesfamilienministeriums beantragen; einige Länder haben eigene Portale. Alternativ gibt es den Antrag als PDF zum Ausdrucken. Welche Wege für dich gelten, zeigt die Suche nach deiner Elterngeldstelle im Familienportal des Bundes.
Die Abschnitte des Antrags
- Angaben zum Kind: Name, Geburtsdatum, Mehrlinge, Frühgeburt. Hier gehört die Geburtsbescheinigung für Elterngeld vom Standesamt dazu.
- Angaben zu den Eltern: beide Elternteile, auch wenn nur einer Elterngeld beantragt. Bei Alleinerziehenden fällt der zweite Teil weg.
- Bezugsmonate: für jeden Lebensmonat Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Partnerschaftsbonus oder nichts. Dieser Teil entscheidet über die Höhe.
- Einkommen vor der Geburt: in der Regel die zwölf Kalendermonate vor dem Monat der Geburt, bei Müttern vor Beginn des Mutterschutzes. Bei Selbstständigen das letzte abgeschlossene Steuerjahr.
- Einkommen nach der Geburt: nur wenn du während des Bezugs arbeitest (höchstens 32 Wochenstunden).
- Mutterschaftsleistungen: Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet.
- Bankverbindung, Unterschriften, Anlagen.
Die fünf häufigsten Fehler
- Die Monate werden nach Kalendermonaten statt nach Lebensmonaten des Kindes geplant. Ein Kind, das am 17. März geboren ist, hat seinen ersten Lebensmonat vom 17. März bis 16. April.
- Beide Eltern tragen zu viele Monate gleichzeitiges Basiselterngeld ein. Seit April 2024 ist das nur noch für einen Monat in den ersten zwölf Lebensmonaten möglich (Ausnahmen: Mehrlinge, Frühgeburten, Kinder mit Behinderung).
- Die Unterschrift des anderen Elternteils fehlt.
- Einkommensnachweise fehlen für einzelne Monate, oder Monate mit Mutterschaftsgeld werden nicht zur Verschiebung angegeben.
- Der Antrag geht zu spät ein: rückwirkend zahlt die Elterngeldstelle nur für drei Lebensmonate.