Was in ein Kündigungsschreiben gehört
- Deine Anschrift und die des Anbieters
- Kunden- oder Vertragsnummer
- Der Satz „Hiermit kündige ich … fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ oder ein konkretes Datum
- Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung mit dem Datum, zu dem der Vertrag endet
- Ort, Datum und – bei Briefen – deine Unterschrift
Welche Form ist nötig?
Viele Verträge kannst du in Textform kündigen, also auch per E-Mail oder über den Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters (§ 312k BGB). Für Mietverträge brauchst du dagegen die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB). Ein Einschreiben belegt, dass die Kündigung angekommen ist.
Fristen
Für Verbraucherverträge, die seit dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt nach Ablauf der Mindestlaufzeit meist: Der Vertrag verlängert sich nur noch auf unbestimmte Zeit und ist monatlich mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Kündigungsfrist berechnen.