Wer zahlt was?
| Du bist … | Leistung |
|---|---|
| angestellt und gesetzlich versichert | Mutterschaftsgeld der Krankenkasse bis 13 € pro Kalendertag plus Zuschuss des Arbeitgebers bis zum bisherigen Nettolohn |
| angestellt und privat oder familienversichert | einmalig höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) plus Arbeitgeberzuschuss |
| selbstständig, gesetzlich mit Krankengeldanspruch | Mutterschaftsgeld der Krankenkasse in Höhe des Krankengelds |
So beantragst du es
- Lass dir von deiner Frauenärztin oder Hebamme das Zeugnis über den mutmaßlichen Entbindungstermin ausstellen, frühestens sieben Wochen vor dem Termin.
- Reiche es bei deiner Krankenkasse (bzw. beim BAS) mit dem Antrag ein.
- Informiere deinen Arbeitgeber, damit er den Zuschuss zahlt.
Wichtig fürs Elterngeld
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt werden auf das Elterngeld angerechnet. Die ersten ein bis zwei Lebensmonate bringen deshalb oft wenig oder kein zusätzliches Elterngeld. Das ist beim Planen der Monate wichtig, denn diese Monate gelten trotzdem als Basiselterngeld-Monate der Mutter.