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GEZ abmelden: Rundfunkbeitrag kündigen

Den Rundfunkbeitrag kannst du nicht einfach kündigen, aber abmelden – etwa wenn du deine Wohnung aufgibst oder mit einer beitragszahlenden Person zusammenziehst.

Aktualisiert: Oktober 2026

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Wann eine Abmeldung möglich ist

  • Du gibst deine Wohnung auf (z. B. Umzug zu einer Person, die schon zahlt)
  • Zusammenzug mit einer Person, die bereits für die Wohnung zahlt
  • Umzug ins Ausland
  • Todesfall (Abmeldung durch Angehörige)

Die Abmeldung erfolgt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, online auf rundfunkbeitrag.de oder schriftlich. Halte deine Beitragsnummer bereit und lege einen Nachweis bei, zum Beispiel die Beitragsnummer der Person, mit der du zusammenziehst.

Ein reiner Verzicht auf Fernseher oder Radio ist kein Abmeldegrund. Bei geringem Einkommen kann eine Befreiung möglich sein.

Kann man die GEZ kündigen?

Nein, der Rundfunkbeitrag ist kein Vertrag, sondern eine gesetzliche Abgabe pro Wohnung. „GEZ kündigen“ bedeutet deshalb immer: abmelden, wenn ein Abmeldegrund vorliegt, oder eine Befreiung bzw. Ermäßigung beantragen.

Abmelden: online oder per Brief

Online geht die Abmeldung über das Formular auf rundfunkbeitrag.de. Per Post schreibst du an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln (Anschrift laut rundfunkbeitrag.de). Unser Generator oben erstellt dir das Schreiben; ein Einschreiben belegt den Zugang.

Welche Nachweise brauchst du?

GrundNachweis
ZusammenzugName und Beitragsnummer der Person, die für die Wohnung zahlt
Wohnung aufgegeben / Umzug ins AuslandAbmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts
TodesfallKopie der Sterbeurkunde

Befreiung statt Abmeldung

Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG ohne Elternwohnung oder bestimmte andere Leistungen bezieht, kann sich befreien lassen. Bei bestimmten Behinderungen gibt es eine Ermäßigung. Die Befreiung beantragst du mit dem Bescheid der Behörde.

Weitere Vorlagen

Häufig gekündigte Anbieter

Häufige Fragen

Kann ich die GEZ rückwirkend abmelden?

Nur mit Nachweis des Abmeldegrunds; maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Grund eingetreten ist.

Brauche ich ein Einschreiben?

Nicht zwingend. Ein Einschreiben oder die Online-Bestätigung belegen aber, dass die Abmeldung eingegangen ist.