Die wichtigste Frist: 30. November
Bei einem Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr kündigst du mit einer Frist von einem Monat zum 31. Dezember. Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, verlängert sich die Frist nicht – plane den Versand rechtzeitig, am besten per Einschreiben.
Prüfe deinen Versicherungsschein: Weicht dein Versicherungsjahr vom Kalenderjahr ab, gilt die Frist von einem Monat vor dem Ende deines Versicherungsjahres.
Sonderkündigung: auch außerhalb des Stichtags
| Grund | Frist |
|---|---|
| Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung | innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung |
| Schadensfall (reguliert oder abgelehnt) | innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung |
| Fahrzeugverkauf | Die Versicherung geht auf den Käufer über; Käufer kann innerhalb eines Monats kündigen. Melde den Verkauf deinem Versicherer. |
| Abmeldung des Fahrzeugs | Der Vertrag ruht bzw. endet je nach Bedingungen; informiere den Versicherer. |
Erst neu abschließen, dann kündigen
Ohne gültige Kfz-Haftpflicht darfst du nicht fahren. Schließe deshalb die neue Versicherung so ab, dass sie am 1. Januar beginnt, bevor die alte endet. Die neue Versicherung meldet sich per eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle.
Was in die Kündigung gehört
- Versicherungsscheinnummer und amtliches Kennzeichen
- Kündigung zum 31.12. bzw. zum Ablauf des Versicherungsjahres
- Bei Sonderkündigung: Grund und Datum der Mitteilung
- Bitte um schriftliche Bestätigung