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Kfz-Versicherung kündigen: bis 30. November

Die meisten Kfz-Versicherungen laufen bis zum 31. Dezember. Deine Kündigung muss dann bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein.

Aktualisiert: Oktober 2026

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Die wichtigste Frist: 30. November

Bei einem Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr kündigst du mit einer Frist von einem Monat zum 31. Dezember. Entscheidend ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, verlängert sich die Frist nicht – plane den Versand rechtzeitig, am besten per Einschreiben.

Prüfe deinen Versicherungsschein: Weicht dein Versicherungsjahr vom Kalenderjahr ab, gilt die Frist von einem Monat vor dem Ende deines Versicherungsjahres.

Sonderkündigung: auch außerhalb des Stichtags

GrundFrist
Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserunginnerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung
Schadensfall (reguliert oder abgelehnt)innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung
FahrzeugverkaufDie Versicherung geht auf den Käufer über; Käufer kann innerhalb eines Monats kündigen. Melde den Verkauf deinem Versicherer.
Abmeldung des FahrzeugsDer Vertrag ruht bzw. endet je nach Bedingungen; informiere den Versicherer.

Erst neu abschließen, dann kündigen

Ohne gültige Kfz-Haftpflicht darfst du nicht fahren. Schließe deshalb die neue Versicherung so ab, dass sie am 1. Januar beginnt, bevor die alte endet. Die neue Versicherung meldet sich per eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle.

Was in die Kündigung gehört

  • Versicherungsscheinnummer und amtliches Kennzeichen
  • Kündigung zum 31.12. bzw. zum Ablauf des Versicherungsjahres
  • Bei Sonderkündigung: Grund und Datum der Mitteilung
  • Bitte um schriftliche Bestätigung

Weitere Vorlagen

Häufig gekündigte Anbieter

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Bei Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingehen.

Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, wenn sich am Versicherungsschutz nichts verbessert hat.

Reicht eine E-Mail?

Viele Versicherer akzeptieren Textform. Weil der Eingang bis zum 30.11. entscheidend ist, ist ein Einschreiben mit Zustellnachweis der sichere Weg.