Frist und Form
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 OWiG). Das Zustelldatum steht auf dem gelben Umschlag.
Wie geht es weiter?
Die Behörde prüft den Fall erneut. Hält sie am Bescheid fest, geht die Sache an das Amtsgericht. Du kannst den Einspruch bis zur Entscheidung zurücknehmen. Mit einem Einspruch kannst du auch Akteneinsicht verlangen, etwa in das Messprotokoll.
Bei drohendem Fahrverbot oder Punkten lohnt sich anwaltliche Beratung; viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. Zackraus leistet keine Rechtsberatung.