So rechnet der Rechner
- Verträge seit 1. März 2022: Erstlaufzeit höchstens 24 Monate; danach Verlängerung nur auf unbestimmte Zeit, Kündigung jederzeit mit höchstens einem Monat Frist (§ 309 Nr. 9 BGB, § 56 TKG).
- Versicherungen: Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist (Versicherungsjahr = ab Vertragsbeginn).
- Eigene Angaben: Laufzeit, Frist und Verlängerungszeitraum aus deinem Vertrag.
Die Berechnung ist eine Orientierung. Maßgeblich sind dein Vertrag und das Zugangsdatum beim Anbieter.