Was der Vermieter einhalten muss
- Die Miete war seit 15 Monaten unverändert (§ 558 BGB)
- Begründung, z. B. mit Mietspiegel oder Vergleichswohnungen
- Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, in vielen Städten 15 %
Fristen
Du hast bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, um zuzustimmen oder abzulehnen (§ 558b BGB). Danach kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Lass dich im Zweifel vom Mieterverein beraten, bevor du die Zustimmung verweigerst.
Weitere Vorlagen
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