Für alle
- Geburtsbescheinigung für Elterngeld vom Standesamt (wird meist mit der Geburtsurkunde ausgestellt).
- Ausweisdokument, bei Nicht-EU-Bürgern der Aufenthaltstitel.
- Bankverbindung (IBAN).
Angestellte
- Gehaltsabrechnungen der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat (bei Müttern: vor Beginn des Mutterschutzes).
- Arbeitgeberbescheinigung über die Arbeitszeit während des Bezugs, falls du Teilzeit arbeitest.
- Bei Beamtinnen und Beamten: Bezügemitteilungen.
Mütter mit Mutterschaftsgeld
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld.
- Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Selbstständige und Gewerbetreibende
- Steuerbescheid für das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt, oder – wenn er noch nicht vorliegt – die Gewinnermittlung (EÜR bzw. Bilanz).
- Für die Zeit nach der Geburt eine Prognose des Gewinns, wenn du weiterarbeitest.
Weitere Nachweise je nach Fall
- Bescheide über Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld für ein älteres Kind im Bemessungszeitraum.
- Nachweis der Behinderung oder Frühgeburt, wenn zusätzliche Monate oder Parallelbezug beantragt werden.
- Nachweis für den Geschwisterbonus (Geburtsurkunden der Geschwister).
Fehlt noch etwas? Stell den Antrag trotzdem, damit die Rückwirkung von drei Monaten nicht verloren geht, und reiche den Rest nach.