Die Drei-Monats-Regel
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist (§ 7 BEEG). Wer den Antrag erst im fünften Lebensmonat stellt, verliert also den ersten Lebensmonat.
| Kind geboren am | Antrag geht ein am | Gezahlt ab |
|---|---|---|
| 10. Januar | 5. März (3. Lebensmonat) | 1. Lebensmonat, nichts verloren |
| 10. Januar | 20. Mai (5. Lebensmonat) | 2. Lebensmonat, 1. Monat verloren |
Frühestens: nach der Geburt
Den Antrag kannst du erst stellen, wenn das Kind geboren ist, weil die Geburtsbescheinigung dazugehört. Vorbereiten lässt er sich schon in der Schwangerschaft: Einkommensnachweise sammeln, Monate planen, mit dem Arbeitgeber die Elternzeit abstimmen.
Der beste Zeitpunkt
Stelle den Antrag in den ersten vier bis sechs Wochen nach der Geburt. Die Bearbeitung dauert je nach Elterngeldstelle einige Wochen; nachzahlt wird rückwirkend. Wenn noch Unterlagen fehlen, etwa die Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld, reiche den Antrag trotzdem ein und liefere nach.
Elternzeit hat eigene Fristen
Nicht verwechseln: Die Elternzeit beim Arbeitgeber musst du spätestens sieben Wochen vor Beginn anmelden. Für den Vater beginnt sie oft direkt mit der Geburt – dann muss die Anmeldung also schon in der Schwangerschaft raus.