Frist
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen; der Mietvertrag endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c BGB).
Form
Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift aller Mieterinnen und Mieter, die im Vertrag stehen (§ 568 BGB). Eine E-Mail, ein Fax oder ein Foto des Schreibens reichen nicht. Am sichersten: Übergabe gegen Quittung oder Einschreiben.
Weitere Vorlagen
Kündigungsschreiben VorlageWiderruf VorlageSonderkündigungFristlose KündigungGEZ abmeldenNebenkostenabrechnung WiderspruchBußgeldbescheid EinspruchInkasso WiderspruchMieterhöhungSchufa-Eintrag löschenLastschrift zurückbuchenKfz-Versicherung kündigenKündigungsfrist-RechnerPer Einschreiben versenden