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Elterngeld-Einkommensgrenze: 175.000 €

Für Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren werden, gibt es kein Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt über 175.000 € lag.

Aktualisiert: Oktober 2026

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Die Grenze im Überblick

GeburtGrenze (zu versteuerndes Einkommen)
ab 1. April 2025175.000 € für Paare und Alleinerziehende
1. April 2024 bis 31. März 2025200.000 € für Paare, 150.000 € für Alleinerziehende

Was „zu versteuerndes Einkommen“ bedeutet

Gemeint ist nicht das Bruttogehalt, sondern der Wert im Steuerbescheid nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Er liegt deutlich unter dem Brutto. Nach Angaben des Familienministeriums entsprechen 175.000 € zu versteuerndem Einkommen bei einem Paar ungefähr 207.000 € Bruttoeinkommen.

Welches Jahr zählt?

Maßgeblich ist das letzte abgeschlossene Veranlagungsjahr vor der Geburt, also meist das Vorjahr. Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, reicht zunächst eine Erklärung; die Elterngeldstelle prüft später.

Häufige Fragen

Gilt die Grenze pro Person oder für das Paar?

Für Paare zählt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Eltern. Für Alleinerziehende gilt dieselbe Grenze von 175.000 €.

Was passiert, wenn wir knapp darüber liegen?

Dann besteht kein Anspruch. Ob Freibeträge oder Sonderausgaben den Wert noch senken, klärt eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.

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