Die Grenze im Überblick
| Geburt | Grenze (zu versteuerndes Einkommen) |
|---|---|
| ab 1. April 2025 | 175.000 € für Paare und Alleinerziehende |
| 1. April 2024 bis 31. März 2025 | 200.000 € für Paare, 150.000 € für Alleinerziehende |
Was „zu versteuerndes Einkommen“ bedeutet
Gemeint ist nicht das Bruttogehalt, sondern der Wert im Steuerbescheid nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen. Er liegt deutlich unter dem Brutto. Nach Angaben des Familienministeriums entsprechen 175.000 € zu versteuerndem Einkommen bei einem Paar ungefähr 207.000 € Bruttoeinkommen.
Welches Jahr zählt?
Maßgeblich ist das letzte abgeschlossene Veranlagungsjahr vor der Geburt, also meist das Vorjahr. Liegt der Steuerbescheid noch nicht vor, reicht zunächst eine Erklärung; die Elterngeldstelle prüft später.