Wer ist in Nordrhein-Westfalen zuständig?
Zuständig ist die Elterngeldstellen der Kreise und kreisfreien Städte (meist beim Jugendamt oder Familienbüro). Welche Stelle genau für dich gilt, hängt von deinem Wohnort ab. Die Suche nach der Elterngeldstelle im Familienportal des Bundes zeigt sie dir nach Eingabe der Postleitzahl an, samt Hinweis, ob ein Online-Antrag möglich ist.
Was für alle Bundesländer gleich ist
- Basiselterngeld: 65 bis 67 % des Nettoeinkommens, 300 € bis 1.800 € im Monat, bis zu 12 Monate (14 mit Partnermonaten).
- ElterngeldPlus: halber Betrag, doppelte Dauer.
- Einkommensgrenze: 175.000 € zu versteuerndes Einkommen (Geburten ab 1. April 2025).
- Rückwirkend höchstens drei Lebensmonate – den Antrag also früh stellen.
Unterlagen
Die Geburtsbescheinigung für Elterngeld vom Standesamt, Einkommensnachweise der zwölf Monate vor der Geburt bzw. der Steuerbescheid bei Selbstständigen und die Bescheinigung über Mutterschaftsleistungen. Die vollständige Liste steht in unserer Checkliste.
Hilfe beim Antrag in Nordrhein-Westfalen
Zackraus bereitet deinen Antrag mit dir vor, passend zum Formular deiner Elterngeldstelle. Gib oben deine Postleitzahl ein, wir melden uns bei dir.