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Partnerschaftsbonus: bis zu vier Monate extra

Arbeiten beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit, gibt es zusätzliches ElterngeldPlus. Die Voraussetzungen sind streng, der Bonus lohnt sich aber für viele Paare.

Aktualisiert: Oktober 2026

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Die Voraussetzungen

  • Beide Elternteile arbeiten gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden (im Durchschnitt des Lebensmonats).
  • Der Bonus läuft für 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate, für beide Eltern parallel.
  • Er wird immer als ElterngeldPlus gezahlt.
  • Alleinerziehende können den Bonus ebenfalls bekommen, wenn sie selbst 24 bis 32 Stunden arbeiten.

Was passiert, wenn es nicht klappt?

Seit 2021 ist die Regel entschärft: Wenn ein Elternteil aus einem nicht vorhersehbaren Grund die Stundenzahl nicht einhält, verfällt nicht mehr automatisch der gesamte Bonus. Plane trotzdem mit Puffer und stimme die Stunden mit beiden Arbeitgebern schriftlich ab.

Für wen es sich lohnt

Für Paare, die ohnehin beide früh wieder in Teilzeit einsteigen wollen. Wer in Vollzeit zurückkehrt oder unter 24 Stunden arbeitet, bekommt den Bonus nicht.

Häufige Fragen

Müssen beide Eltern den Bonus beantragen?

Ja, der Partnerschaftsbonus wird für beide Eltern gleichzeitig beantragt und gezahlt.

Zählen Überstunden?

Maßgeblich ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Lebensmonat. Überstunden können dazu führen, dass die Grenze von 32 Stunden überschritten wird.

Bereit für deinen Elterngeld-Antrag?

Gib deine Postleitzahl ein. Wir melden uns bei dir und bereiten deinen Antrag mit dir vor.

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