Start › Elternzeit beantragen

Elternzeit beantragen: so geht's

Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung vom Job. Du meldest sie schriftlich beim Arbeitgeber an – das ist etwas anderes als der Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle.

Aktualisiert: Oktober 2026

Kostenlos und unverbindlich. Wir fragen als Nächstes nur nach deiner E-Mail-Adresse.

Die wichtigsten Regeln

  • Dauer: bis zu drei Jahre pro Kind und Elternteil. Bis zu 24 Monate davon kannst du zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nehmen.
  • Frist: Für die Zeit bis zum 3. Geburtstag spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich anmelden, für die Zeit danach 13 Wochen.
  • Verbindlichkeit: Bei der Anmeldung musst du dich festlegen, für welche Zeiten du innerhalb von zwei Jahren Elternzeit nimmst.
  • Form: schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail oder ein Fax reicht nicht.
  • Kündigungsschutz: ab der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn (bis zum 3. Geburtstag).

Teilzeit während der Elternzeit

Du darfst bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten hast du unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Teilzeit. Die gewünschte Arbeitszeit gibst du am besten gleich mit der Anmeldung an.

Die Anmeldung schreiben

Unser kostenloser Elternzeit-Generator erstellt dir das Schreiben an den Arbeitgeber. Druck es aus, unterschreibe es und lass dir den Empfang bestätigen.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber die Elternzeit genehmigen?

Nein, bis zum 3. Geburtstag musst du sie nur fristgerecht anmelden. Eine Genehmigung ist nicht nötig; der Arbeitgeber soll sie aber bescheinigen.

Bekomme ich während der Elternzeit Geld?

Nicht vom Arbeitgeber. Das Einkommen ersetzt das Elterngeld, das du separat bei der Elterngeldstelle beantragst.

Bereit für deinen Elterngeld-Antrag?

Gib deine Postleitzahl ein. Wir melden uns bei dir und bereiten deinen Antrag mit dir vor.

Kostenlos und unverbindlich. Wir fragen als Nächstes nur nach deiner E-Mail-Adresse.