So kündigst du GUV/FAKULTA
Laut Unterstützungsordnung Ziff. 1.4.1 Kündigung in Textform per E-Mail oder online über www.guv-fakulta.de/kuendigung (leitet aktuell auf das Servicezentrum-Kontaktformular, Bereich „Rund um deine Mitgliedschaft“). GUV/FAKULTA-Mitgliedschaft ist gesondert von der Gewerkschaftsmitgliedschaft zu kündigen.
Zur Kündigungsseite von GUV/FAKULTA ↗Postanschrift (laut Impressum):
GUV/FAKULTA (Arbeitsgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften)
Ruhrstr. 11
71636 Ludwigsburg
info@guv-fakulta.de
07141.70233.111
Kündigungsfrist
„Die Mitgliedschaft bei der GUV/FAKULTA endet: 1.4.1 mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Gewerkschaftsmitglied seine Mitgliedschaft bei der GUV/FAKULTA mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich kündigt.“
Quelle: Angaben von GUV/FAKULTA, abgerufen 2026-10-01.
Kündigungsschreiben für GUV/FAKULTA
Fülle das Formular oben aus: Wir setzen die Anschrift von GUV/FAKULTA ein, du ergänzt Name und Kundennummer und unterschreibst direkt am Bildschirm. Das fertige PDF lädst du kostenlos herunter – oder wir versenden es für dich per Fax/E-Mail ab 4,49 € oder per Einschreiben ab 8,99 €.
Tipps für eine sichere Kündigung
- Gib Kundennummer, Vertragsnummer oder die E-Mail-Adresse deines Kundenkontos an, damit der Anbieter den Vertrag zuordnen kann.
- Kündige „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, wenn du die Frist nicht genau kennst.
- Sichere den Zugang: Screenshot der Online-Bestätigung oder Einschreiben mit Zustellnachweis.
- Widerrufe eine erteilte Einzugsermächtigung erst, wenn die Kündigung wirksam ist.
Angaben laut Website von GUV/FAKULTA (Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3, Quelle 4, Quelle 5), abgerufen 2026-10-01. Zackraus steht in keiner Verbindung zu GUV/FAKULTA.