freenet-Mobilfunkverträge kündigst du in Textform bei der freenet DLS GmbH, Hollerstraße 126, 24782 Büdelsdorf, mit Name, Rufnummer und Kundennummer. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist ein Mobilfunkvertrag laut Telekommunikationsgesetz jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Deine Rufnummer kannst du dabei kostenlos zum neuen Anbieter mitnehmen.
So kündigst du freenet
Wichtig: freenet Mobilfunk (ehemals mobilcom-debitel) wird von der freenet DLS GmbH erbracht; Anschrift aus dem Impressum der freenet-DLS-Marke FUNK, da freenet.de nicht abrufbar war. Nicht freenet TV / freenet Mail.
Postanschrift (laut Impressum):
freenet DLS GmbH
Hollerstraße 126
24782 Büdelsdorf
Kündigungsfrist
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (höchstens 24 Monate) kannst du Mobilfunk- und Internetverträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 TKG).
Diese Angaben braucht freenet
- Kundennummer
steht in deinen Vertragsunterlagen und auf der Rechnung - Rufnummer
die Mobilfunknummer des Vertrags - Vor- und Nachname
wie im Vertrag angegeben
Rufnummer mitnehmen
Laut TKG kannst du deine Mobilfunknummer jederzeit mitnehmen, auch aus einem laufenden Vertrag, der dann mit neuer Nummer weiterläuft. Direkte Entgelte für die Mitnahme dürfen nicht berechnet werden; den Wechsel steuert der neue Anbieter.
Sonderfälle
Umzug
Für Festnetz- und Internetanschlüsse gilt laut TKG: Gibt es die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz nicht, kannst du mit einem Monat Frist zum Auszug oder später kündigen.
Kündigungsschreiben für freenet
Fülle das Formular oben aus: Wir setzen die Anschrift von freenet ein, du ergänzt Name und Kundennummer und unterschreibst direkt am Bildschirm. Das fertige PDF lädst du kostenlos herunter – oder wir versenden es für dich per Einschreiben ab 8,99 €.
Tipps für eine sichere Kündigung
- Gib Kundennummer, Vertragsnummer oder die E-Mail-Adresse deines Kundenkontos an, damit der Anbieter den Vertrag zuordnen kann.
- Kündige „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, wenn du die Frist nicht genau kennst.
- Sichere den Zugang: Screenshot der Online-Bestätigung oder Einschreiben mit Zustellnachweis.
- Widerrufe eine erteilte Einzugsermächtigung erst, wenn die Kündigung wirksam ist.
Angaben laut Website von freenet (Quelle 1, Quelle 2, Quelle 3, Quelle 4, Quelle 5), abgerufen 2026-10-01. Zackraus steht in keiner Verbindung zu freenet.